Version
2
URI:
http://www.movielabs.com/md/ratings/DE/FSF/2
Last verified:
2019-06-11
Organization:
Scope:
This rating system has been adopted in these regions for the
specified usage:
Region |
Distribution media |
Viewing Environments |
GERMANY |
-
TV
-
|
-
Broadcast
-
|
Notes:
Ratings:
XML formatted file
Age Restrictions
Min Recommend Age: |
N.A.
|
Min Allowed Age (Supervised): |
N.A.
|
Min Allowed Age (Unsupervised): |
N.A.
|
Attributes
HAC Usage: |
Y
|
HAC Ordinal: |
0 |
Localized Definitions
0
(
EN
)
For viewers of all ages and for transmission at all times
0
(
DE
)
Frei ab 0 Jahren und Ausstrahlung zu allen Sendezeiten
Reasons and Content Descriptors
Explanation
For content to be approved for viewers of all ages, it must be clear that it
will not impair the development or upbringing of children under six, who are
almost entirely incapable of distancing themselves from the action on screen.
This age group tends to experience individual scenes in isolation from their
overall context.
Emotionally stressful moments such as threat situations, acts of violence,
heated arguments or the humiliation or intimidation of on-screen characters may
disturb and frighten small children, who cannot as a rule integrate them into
the wider context of a storyline in a film. Alongside moments featuring
disturbing content, consideration should also be given when evaluating material
– especially when dealing with this youngest age bracket – to formal
presentation methods designed to agitate the senses.
Aggressive background music, excessive visual stimulation during action
sequences or sinister visual design can all be too much for children under six
to take on board and process properly.
Die Freigabe ab 0 Jahren gilt für Angebote, die offensichtlich auch für Kinder
unter 6 Jahren nicht entwicklungs- oder erziehungsbeeinträchtigend sind. Kinder
unter 6 Jahren können sich noch nahezu überhaupt nicht vom Filmgeschehen
distanzieren. Einzelszenen werden von dieser Altersgruppe zumeist noch isoliert
vom Gesamtzusammenhang wahrgenommen. Emotional belastende Momente wie
Bedrohungssituationen, Gewalthandlungen, heftiger Streit, Demütigung oder
Verängstigung von Filmfiguren können auf Kleinkinder verstörend und ängstigend
wirken und werden von ihnen in der Regel noch nicht in den größeren
Sinnzusammenhang der Filmhandlung eingeordnet. Insbesondere bei dieser jüngsten
Altersgruppe sind neben inhaltlich verstörenden Momenten auch die formalen
Gestaltungsmittel, die auf eine sensorische Erregung zielen, bei der Bewertung
zu berücksichtigen. Aggressive Musikuntermalung, visuell überreizende
Actionpassagen oder eine düstere Bildgestaltung können unter 6-Jährige bei der
Wahrnehmung und Verarbeitung überfordern.
|
Age Restrictions
Min Recommend Age: |
6 |
Min Allowed Age (Supervised): |
6 |
Min Allowed Age (Unsupervised): |
6 |
Attributes
HAC Usage: |
Y
|
HAC Ordinal: |
6 |
Localized Definitions
6
(
EN
)
For viewers aged 6 and over and for transmission at all times
6
(
DE
)
Frei ab 0 Jahren und Ausstrahlung zu allen Sendezeiten
Reasons and Content Descriptors
Explanation
Children between the ages of 6 and 12 need stories that challenge them and
provide guidance, thereby helping them deal with negative feelings and fears.
They look for and find such stories on television, and not just in children’s
programmes. Thanks to their experience of television, primary-school children
are already in a position to process excitement and handle moments of tension,
provided these are not too intense and are resolved quickly. When watching
suspenseful films, children in this age group need dramatic structures with
built-in periods for catching their breath and episodic solutions to reassure
them that much-loved characters, or those with whom they identify, will survive
the danger unharmed.
Because of this, content without any such opportunities for relief cannot be
approved for age brackets under 12. The same applies to content depicting war or
other forms of violent action in their respective historical, political or
social contexts, thereby setting them in a frame of reference that may be
impossible for younger children to understand. They cannot as a rule be expected
to contextualise the intensive effect of individual scenes in the light of the
overall context or to distance themselves by recognising the fictional nature of
a given representation.
Since the primary-school age is when value orientations are developed and
progressively consolidated, it is important, when looking at potentially
disorienting content, to consider whether the behaviour depicted may be taken as
a model or seems to be treated as normal and whether children viewing it are
offered any guidance they can understand.
Kinder zwischen 6 und 12 Jahren brauchen Geschichten, die sie herausfordern,
ihnen Orientierung bieten und dabei helfen, auch mit negativen Gefühlen und
Ängsten umzugehen. Solche Geschichten suchen und finden sie auch im Fernsehen
und nicht nur in Kinderprogrammen. Auf Grundlage ihrer Fernseherfahrung sind
Grundschulkinder bereits in der Lage, erregende Eindrücke zu verarbeiten und
Spannungsmomente auszuhalten, sofern diese nicht zu intensiv gestaltet und rasch
wieder aufgelöst werden. Kinder dieser Altersgruppe brauchen im Laufe eines
spannungsreichen Films dramaturgisch angelegte Erholungsphasen und episodische
Lösungen, die ihnen die Gewissheit geben, dass Sympathieträger oder
Identifikationsfiguren die Gefahr unbeschadet überstehen werden.
Angebote, die diese Entlastungsmöglichkeiten nicht bieten, können daher für die
Altersstufen unter 12 Jahren nicht freigegeben werden. Dasselbe gilt für
Angebote, die Krieg oder andere Gewalthandlungen in den jeweiligen
geschichtlichen, politischen oder sozialen Zusammenhängen darstellen und damit
in einen Kontext einordnen, der jüngeren Kindern unverständlich sein kann. Ihnen
kann in der Regel noch nicht zugetraut werden, die intensive Wirkung einzelner
Szenen durch das Verständnis des Gesamtkontextes zu verarbeiten oder sich über
das Erkennen des fiktionalen Charakters von einer Darstellung zu distanzieren.
Da sich Wertorientierungen im Grundschulalter entwickeln und erst zunehmend
festigen, ist bei potenziell desorientierenden Inhalten wesentlich, ob bei dem
gezeigten Verhalten eine Vorbildwirkung oder der Eindruck von Normalität
entstehen oder ob Kindern verständliche Orientierungshilfen geboten werden.
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Age Restrictions
Min Recommend Age: |
12 |
Min Allowed Age (Supervised): |
12 |
Min Allowed Age (Unsupervised): |
12 |
Attributes
HAC Usage: |
Y
|
HAC Ordinal: |
12 |
Localized Definitions
12
(
EN
)
For viewers aged 12 and over and for transmission at all times
12
(
DE
)
Frei ab 12 Jahren und Ausstrahlung zu allen Sendezeiten
Reasons and Content Descriptors
Explanation
Programmes with an age rating of 12 and over may go out during the daytime, provided this is not inconsistent
with the welfare of younger children. In many cases, films that have received an FSK rating for viewers aged 12
and over are edited for daytime transmission.
Frank presentations of acts of violence and fighting, fairly intense threat scenarios or images of victims
are scaled back, so as to avoid such scenes causing lasting anxiety to younger children. Programmes
falling into this category will therefore tend more towards an age rating of six and over than one of 16
and over. However, they are not necessarily suitable for younger children, and parents should be present
when they are viewed.
Programme mit einer Altersfreigabe ab 12 Jahren dürfen im Tagesprogramm
platziert werden, sofern das Wohl jüngerer Kinder dem nicht entgegensteht. In
vielen Fällen werden Filme, die eine FSK-Freigabe ab 12 Jahren erhalten haben,
für die Ausstrahlung im Tagesprogramm gekürzt. Deutlich inszenierte Gewalt- und
Kampfhandlungen, intensivere Bedrohungsszenarien oder Opferbilder sind so
zurückgenommen, dass jüngere Kinder durch diese Szenen nicht nachhaltig
geängstigt werden. Programme dieser Kategorie tendieren also eher in Richtung
einer Freigabe ab 6 Jahren als in Richtung einer Freigabe ab 16 Jahren. Sie sind
für jüngere Kinder aber nicht unbedingt geeignet und sollten in Begleitung der
Eltern angesehen werden.
Age Restrictions
Min Recommend Age: |
12 |
Min Allowed Age (Supervised): |
12 |
Min Allowed Age (Unsupervised): |
12 |
Attributes
HAC Usage: |
Y
|
HAC Ordinal: |
13 |
Localized Definitions
12ab20uhr
(
EN
)
For viewers aged 12 and over and for transmission from 8 p.m. onwards (prime time)
12ab20uhr
(
DE
)
Frei ab 12 Jahren und Ausstrahlung ab 20.00 Uhr (Hauptabendprogramm)
Reasons and Content Descriptors
Explanation
Children and adolescents aged 12 and over are generally aware of films in their
overall context. They are capable of taking individual scenes in the context of
the storyline or putting them into perspective, and they are in a position to
distinguish between fiction and reality.
Moments of on-screen threat can be processed provided they are not depicted in
too extreme a manner. Fears are generated predominantly by realistic scenarios.
This age group understands complex storytelling and is able to deal with
extended arcs of suspense. As such, the evaluation of individual scenes and
risks becomes a less significant factor in determining whether they will cause
any lasting anxiety than is the case with younger age groups. At this point the
emphasis shifts to the overall message conveyed by a film, and to any tendencies
that might be socioethically disorienting or advocate violence.
Viewers aged 12 and over have developed relatively well-established basic
behaviour patterns and attitudes that cannot be changed by media content on its
own. They are therefore fairly unlikely to identify unilaterally with characters
or behaviour patterns. Meanwhile, with the onset of puberty, increased
significance is given to ideological perspectives and examples, distinctions
between a viewer’s own group and others and to sexual orientation and behaviour
towards the opposite sex.
Children and adolescents belonging to this age group are gradually breaking away
from their family home and are receptive to alternative value judgements and
lifestyles. Attention should therefore be paid to whether the relevant media
content promotes violent or socioethically disorienting behaviour, either in its
overall message or in part.
Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren nehmen Filme in der Regel im
Gesamtzusammenhang wahr, können einzelne Szenen in den Kontext der Geschichte
ggf. relativierend einordnen und sind in der Lage, zwischen Fiktion und Realität
zu unterscheiden. Bedrohliche Momente in Filmen können verarbeitet werden,
sofern die Darstellungsweise nicht zu extrem ist. Ängste beziehen sich
überwiegend auf realitätsnahe Szenarien. Die Altersgruppe versteht komplexe
Erzählweisen und verkraftet längere Spannungsbögen. Vor diesem Hintergrund
spielen die Bewertung von Einzelszenen und Wirkungsrisiken für die Feststellung
einer nachhaltigen Ängstigung eine geringere Rolle als bei jüngeren
Altersgruppen. Nunmehr stehen die Gesamtaussage eines Films und mögliche
sozialethisch desorientierende oder gewaltbefürwortende Tendenzen im
Vordergrund. Ab 12-Jährige haben relativ gefestigte Verhaltensgrundmuster und
Einstellungen entwickelt, die nicht ohne Weiteres durch Medieninhalte
veränderbar sind. Eine einseitige Orientierung an Figuren oder Handlungsmustern
ist daher eher unwahrscheinlich. Gleichzeitig gewinnen ideologische Perspektiven
und Vorbilder, die Abgrenzung der eigenen Gruppe gegenüber anderen sowie die
sexuelle Orientierung und das Verhalten gegenüber dem anderen Geschlecht im
Lebensabschnitt der Pubertät an Bedeutung. Kinder und Jugendliche dieser
Altersgruppe lösen sich allmählich vom Elternhaus und sind für alternative
Wertvorstellungen und Lebensweisen empfänglich. Daher sollte darauf geachtet
werden, ob das Medienangebot in der Gesamtaussage oder auch nur in Teilen
gewaltbefürwortende oder sozialethisch desorientierende Verhaltensweisen
propagiert.
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Age Restrictions
Min Recommend Age: |
16 |
Min Allowed Age (Supervised): |
16 |
Min Allowed Age (Unsupervised): |
16 |
Attributes
HAC Usage: |
Y
|
HAC Ordinal: |
16 |
Localized Definitions
16
(
EN
)
For viewers aged 16 and over and for transmission from 10 p.m. onwards (late-night programming)
16
(
DE
)
Frei ab 16 Jahren und Ausstrahlung ab 22.00 Uhr (Spätabendprogramm)
Reasons and Content Descriptors
Explanation
Adolescents aged 16 and over have already acquired well-established guiding
values, enabling them to deal constructively with problematic media content.
This age group is also capable of processing relatively drastic depictions of
violence in the context of the programme or genre, provided the programme does
not tend overall to legitimise violence as a means of resolving conflicts. In
addition to the message, the composition and style of a depiction should also be
considered, as should its suitability for a youthful audience. Programmes whose
attraction rests to a significant degree on their depiction of explicit violence
may desensitise viewers as regards how they perceive violence in the media and
in real life. The aestheticisation of extreme violence, particularly in
conjunction with attractive film heroes, can reinforce positive connotations or
a fascination with violence.
Especially important factors in evaluating the risk of socioethical
disorientation are the suitability of a specific depiction for a youthful
audience and the relevance of that depiction to everyday life. Viewers aged 16
and over are capable of contemplating socioethically disorienting moments in the
light of their own values, provided the programme as a whole does not tend to
call constitutionally protected values into question.
Jugendliche ab 16 Jahren verfügen bereits über eine gefestigte
Werteorientierung, die es ihnen ermöglicht, sich auch mit problematischen
Medieninhalten konstruktiv auseinanderzusetzen. Diese Altersgruppe kann auch
drastischere Darstellungen von Gewalt im Kontext des Angebots oder Genres
verarbeiten, sofern das Angebot nicht in seiner Gesamttendenz Gewalt als Mittel
der Konfliktlösung legitimiert. Neben der Aussage sind auch Gestaltungsweise und
Jugendaffinität einer Darstellung zu berücksichtigen. Angebote, deren
Attraktivität ganz wesentlich auf der Darstellung expliziter Gewalt beruht,
können hinsichtlich der Wahrnehmung von medialer und realer Gewalt
desensibilisieren. Die Ästhetisierung von extremer Gewalt kann insbesondere in
Verbindung mit attraktiven Filmhelden eine positive Konnotation oder eine
Gewaltfaszination verstärken. Bei der Einschätzung des Wirkungsrisikos einer
sozialethischen Desorientierung sind die Jugendaffinität und Alltagsrelevanz
einer Darstellung von besonderer Bedeutung. Sozialethisch desorientierende
Momente können von ab 16-Jährigen vor dem Hintergrund des eigenen
Wertehorizontes reflektiert werden, sofern das Angebot nicht in seiner
Gesamttendenz grundgesetzlich geschützte Werte infrage stellt.
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Age Restrictions
Min Recommend Age: |
18 |
Min Allowed Age (Supervised): |
18 |
Min Allowed Age (Unsupervised): |
18 |
Attributes
HAC Usage: |
Y
|
HAC Ordinal: |
18 |
Localized Definitions
18
(
EN
)
For viewers aged 18 and over and for transmission from 11 p.m. onwards (night-time programming)
18
(
DE
)
Frei ab 18 Jahren und Ausstrahlung ab 23.00 Uhr (Nachtprogramm)
Reasons and Content Descriptors
Explanation
Once viewers reach the age of 18, it is possible to approve content that, while
considered “merely” liable to impair development in children and adolescents,
is not “clearly very harmful to young persons” (Sect. 4 Para. 2 Sentence 1 No. 3
JMStV).
The key factor determining the examiners’ decision is not whether or not adults
would be able to process the content (youth protection is not adult protection),
but whether a programme is legal or illegal (Sect. 4 JMStV, cf. legal
prohibitions and restrictions).
Programmes are not generally approved for viewing by adolescents if they string
together a large number of detailed scenes of violence or discriminating
statements without putting them into perspective or commenting on them. If acts
of cruelty are displayed for their own sake or depicted in great detail, without
the problematic nature of violence as a means of resolving conflicts being
addressed sufficiently, this indicates that the content is clearly very harmful
to young persons.
Ab 18 Jahren können Angebote freigegeben werden, die zwar für Kinder und
Jugendliche "lediglich" entwicklungsbeeinträchtigend, allerdings nicht
"offensichtlich schwer jugendgefährdend" sind (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 JMStV, §
30 PrO-FSF). Maßgeblich für die Prüfentscheidung sind nicht die
Verarbeitungsfähigkeiten von Erwachsenen (Jugendschutz ist kein
Erwachsenenschutz), sondern ob eine Sendung zulässig oder unzulässig ist (§ 4
JMStV, § 29 PrO-FSF). Angebote werden in der Regel nicht für Jugendliche
freigegeben, wenn sie eine Vielzahl detailliert geschilderter Gewaltszenen oder
diskriminierender Aussagen aneinanderreihen, die nicht relativiert oder
kommentiert werden. Werden Grausamkeiten selbstzweckhaft ausgespielt oder sehr
detailliert geschildert und kommt im Kontext des Angebots die Problematik von
Gewalt als Mittel der Konfliktlösung nicht hinreichend zum Ausdruck, ist dies
ein Indiz für eine offensichtlich schwere Jugendgefährdung (siehe hierzu auch
den Abschnitt XIV 3 [offensichtlich schwere Jugendgefährdung] in den
FSF-Richtlinien zur Anwendung der Prüfordnung).
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Age Restrictions
Min Recommend Age: |
N.A.
|
Min Allowed Age (Supervised): |
N.A.
|
Min Allowed Age (Unsupervised): |
N.A.
|
Attributes
HAC Usage: |
Y
|
HAC Ordinal: |
100 |
Localized Definitions
X
(
EN
)
Not to be broadcast
X
(
DE
)
Keine Ausstrahlung
Reasons and Content Descriptors
Explanation
Sect. 4 JMStV and Sect. 29 and 30 PrO-FSF determine which content is illegal. In
addition to material declared strictly illegal in the German Criminal Code
(StGB) (dissemination of propaganda material of unconstitutional organisations
and using symbols of unconstitutional organisations, incitement of the people,
denial or trivialisation of National Socialist crimes, glorification of
violence, instructions to commit criminal acts) and content on the index of the
German Federal Review Board for Media Harmful to Minors (BPjM), the following
television programming is not permitted:
- That which violates human dignity (Sect. 4 Para. 1 Sentence 1 No. 8 JMStV);
- That which shows children or adolescents in unnatural, sexually suggestive
postures (Sect. 4 Para. 1 Sentence 1 No. 9 JMStV);
- That which glorifies war (Sect. 4 Para. 1 Sentence 1 No. 7 JMStV);
- That which is pornographic (Sect. 4 Para. 1 Sentence 1 No. 10 JMStV; Sect. 4
Para. 2 Sentence 1 No. 1 JMStV)
- That which is obviously suited to posing a serious threat to the development of
children and adolescents or to the prospect of them being brought up to be
self-dependent and socially competent personalities (Sect. 4 Para. 2 Sentence 1
No. 3 JMStV). In particular, content is considered to pose a serious threat if
it glorifies or trivialises violence, if it is disorienting in some other way
that will lead minors astray into a mindset that is grossly contrary to
constitutionally protected values (e.g. disregard for human dignity, racism) or
if it is capable of causing minors to harm themselves (e.g. glorification of
drug use or suicide).
Welche Angebote unzulässig sind, ergibt sich aus § 4 JMStV und §§ 29, 30
PrO-FSF. Neben den absoluten Unzulässigkeitstatbeständen des StGB (Verbreitung
von Propagandamitteln und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen, Volksverhetzung, Leugnung oder Verharmlosung von Verbrechen des
NS-Regimes, Gewaltverherrlichung, Anleitung zu Straftaten) und Inhalten, die von
der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert wurden, sind
im Fernsehen Programme unzulässig,
- die gegen die Menschenwürde verstoßen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 JMStV);
- die Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung
zeigen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 JMStV);
- die den Krieg verherrlichen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 JMStV);
- die pornografisch sind (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 JMStV; § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
JMStV)
- die offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit schwer zu gefährden (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 JMStV). Schwer
gefährdend sind insbesondere Gewalt verherrlichende oder verharmlosende Inhalte,
des Weiteren desorientierende Angebote, die Minderjährige zu einer Einstellung
verleiten, die den grundgesetzlich geschützten Werten krass zuwiderläuft (z.B.
Missachtung der Menschenwürde, Rassismus) oder Angebote, die dazu führen können,
dass Minderjährige sich selbst schädigen (z.B. Verherrlichung von Drogenkonsum
oder Selbstmord).
Reasons and Content Descriptors:
0
:
Wie bedrohlich dürfen einzelne Szenen bzw. Sendungen wirken? Welche Bedrohungsszenarien sind für jegliche Altersklassen unbedenklich?
In Sendungen, die für alle Altersklassen freigegeben werden, gibt es nur milde Formen von Bedrohung und Gefahr und kurze Schreckmomente.
Beängstigende Szenen werden umgehend relativiert, z.B. durch humoristische oder fantastische Elemente. Die filmische Atmosphäre
ist positiv geprägt, spannende und entspannende Szenen stehen in solidem Wechsel. Die Vertonung von Effekten und turbulenten
Szenen ist zurückhaltend und heiter. Negative Figuren sollten visuell nicht zu bedrohlich wirken.
6
:
Wie bedrohlich dürfen einzelne Szenen bzw. Sendungen wirken? Welche Bedrohungsmomente können bei Kindern unter 12 Jahren eine
übermäßige Angsterzeugung auslösen?
In Sendungen mit der Altersfreigabe ab 6 Jahren können moderat gestaltete, deutlich fiktionale Bedrohungssituationen vorkommen.
Spannungen und ängstigende Situationen werden durch kindgerechte Dramaturgien entlastet. Die Folgen von Gewalt werden nicht
oder nur behutsam visualisiert.
12
:
Wie bedrohlich dürfen einzelne Szenen bzw. Sendungen wirken? Durch welche Inhalte werden bei ab 12-Jährigen überrmäßig Angst
erzeugt?
In Sendungen mit einer Altersfreigabe ab 12 Jahren können ängstigende Medieninhalte enthalten sein, sofern sie nicht zu drastisch
oder zu eindringlich inszeniert sind. Erschreckende Bilder – z.B. blutige Verletzungen, Morde, entstellte Leichen – sind in
jenen Programmen nicht übermäßig eindringlich in Szene gesetzt. Einzelne tragische Ereignisse – z.B. Sterben, Krankheit, Trauer
– sind plausibel in den erzählerischen Kontext eingebettet und werden in verständlicher Weise aufgelöst.
16
:
Wie bedrohlich dürfen einzelne Szenen bzw. Sendungen wirken? Kann es bei der Altersgruppe der ab 16-Jährigen übermäßige Angsterzeugung
geben?
Ängstigende Inhalte und drastische Bilder von Gewalt und Gewaltfolgen sind im Genrekontext eingebettet. Auch eindringliche
Schilderungen von Gewalt und Horror- und Splatterelemente können in Sendungen mit einer Freigabe ab 16 Jahren enthalten sein,
sofern die Fiktionalität und Realitätsferne der Szenarien deutlich erkennbar ist. Bei stark realistischen Bezügen, jugendaffinen
Themen oder sehr expliziter Ausgestaltung der Gewaltbilder ist eine Freigabe für Erwachsene zu erwägen.
18
:
Kann ein Publikum ab 18 Jahren noch geängstigt werden?
Das Angstrisiko wird nicht allein ausschlaggebend sein für Freigaben ab 18 Jahren. Auch eindringliche Schilderungen von Gewalt
und intensive Horror- und Splatterelemente sind für erwachsene Zuschauer zugänglich, sofern sie nicht z.B. wegen gewaltverherrlichender
Tendenzen die Kriterien für eine Sendeunzulässigkeit berühren.
X
:
Wie bedrohlich dürfen einzelne Szenen bzw. Sendungen wirken? Welche Inhalte sind überrmäßig Angst erzeugend?
Im volljährigen Alter spielt das Wirkungsrisiko Angst keine Rolle mehr in der Freigabe von Fernsehprogrammen.
0
:
Gibt es Gewaltszenen, die für alle Altersgruppen unbedenklich sind – gar schon für die Kleinsten?
Sendungen, die für alle Altersstufen freigegeben werden, enthalten keine Gewaltdarstellungen, sofern sie nicht stark abstrahiert
sind (z.B. in Märchen- oder Fantasykontexten) und sofort aufgelöst und relativiert werden. Die Atmosphäre solcher Programme
ist eher heiter-turbulent als bedrohlich (z.B. folgenlose Slapstickgewalt wie im Tom und Jerry-Cartoon). Andeutungen realer
Gewalt können dann zumutbar sein, wenn sie von Kleinkindern noch nicht verstanden werden können und auch atmosphärisch nicht
belastend sind.
6
:
Wie viel Gewalt ist für ab 6-jährige Kinder zumutbar? Wie intensiv sind die Gewaltdarstellungen?
In Sendungen mit der Altersfreigabe ab 6 Jahren sind Darstellungen von Gewalt zurückhaltend, irreal und ohne Details in Szene
gesetzt. Kampf- oder Gewaltszenen finden in realitätsfernen Kontexten statt, z.B. in Märchen-, Abenteuer- oder Fantasywelten,
und sind nicht mit der Alltagswirklichkeit von Grundschulkindern zu verwechseln.
12
:
Wie viel Gewalt ist für Zuschauer ab 12-Jahren verkraftbar? Wie intensiv sind die Gewaltdarstellungen? Wird Gewaltanwendung
befürwortet?
In Sendungen mit einer Altersfreigabe ab 12 Jahren können Darstellungen von Gewalt im relativierenden, kritischen Kontext
gezeigt werden (z.B. im Krimi). Identifikations- und Sympathiefiguren distanzieren sich von Gewalt und beschränken sich auf
Notwehr. Auch einzelne Gewaltszenen weisen keine Verhaltensmodelle auf, in denen die Gewalthandlung filmintern als positiv
und erfolgreich bewertet wird. Kämpfe und Darstellungen von Gewalt im Actiongenre sind von ab 12-Jährigen deutlich als Fiktion
erkennbar, setzen auf Technikfaszination, Kampfakrobatik und rasante Abläufe.
16
:
Wie viel Gewalt ist für ab 16-Jährige verkraftbar? Wie intensiv sind die Gewaltdarstellungen? Wird Gewaltanwendung befürwortet?
In Programmen, die für ein Publikum ab 16 Jahren freigegeben werden, müssen drastische Darstellungen von Gewalt in einen narrativen
Kontext eingebettet sein, damit sie distanziert wahrgenommen werden können. Der Gewalt befürwortende Charakter von Einzelszenen
oder -figuren muss allerdings durch die Gesamtaussage des Formats relativiert werden. Obwohl die Protagonisten auch Regeln
brechen, werden ihre Grenzüberschreitungen nachvollziehbar infrage gestellt. Ist die sozialethisch desorientierende bzw. Gewalt
befürwortende Wirkung eines Angebots derart eindringlich und suggestiv, dass ältere Jugendliche diese Botschaft angesichts
ihrer noch eingeschränkten sozialen Erfahrung und ihrer ethischen Einordnungsfähigkeit nicht relativieren können, ist eine
Freigabe ab 18 Jahren zu erwägen.
18
:
Wie viel Gewalt ist für ein Publikum ab 18 Jahren verkraftbar? Wie intensiv sind die Gewaltdarstellungen? Wird Gewaltanwendung
befürwortet?
Formate, in denen Gewalt detailliert geschildert wird, eine nahe liegende Identifikation mit gewaltorientierten Figuren stattfindet
sowie der Eindruck entsteht, dass Gewalt inhaltlich bestimmend ist und als einziges Mittel erscheint, um Konflikte zu lösen,
können ab 18 freigegeben werden, sofern eine Relativierung stattfindet (z.B. über die Fiktionalität des Dargestellten).
X
:
Wie viel Gewalt ist nicht mehr verkraftbar? Wie intensiv sind die Gewaltdarstellungen? Wird Gewaltanwendung befürwortet?
Programme, die extreme Gewalt in ihren physischen, psychischen und sozialen Erscheinungsformen verherrlichen oder verharmlosen,
sind unzulässig.
0
:
Werden Werte vermittelt, die gegen unsere gesellschaftliche Grundordnung verstoßen? Werden problematische Verhaltensvorbilder
gezeigt? Was muss bei möglicherweise sozialethisch desorientierenden Inhalten für jede Altersstufe berücksichtigt werden?
In Sendungen, die für alle Altersstufen freigegeben werden, gibt es keine desorientierenden Botschaften, keine problematischen
Verhaltensvorbilder und keine selbstschädigenden Verhaltensweisen. Antisoziales Verhalten geht nicht von den sympathischen
Figuren oder Helden aus und wird klar und für Kinder verständlich verurteilt. Potenziell desorientierende Inhalte sind jüngeren
Kindern unverständlich und berühren ihre Lebenswelt nicht.
6
:
Werden Werte vermittelt, die gegen unsere gesellschaftliche Grundordnung verstoßen? Werden problematische Verhaltensvorbilder
gezeigt? Was muss bei möglicherweise sozialethisch desorientierenden Inhalten für Kinder ab 6 Jahren berücksichtigt werden?
In Sendungen mit einer Altersfreigabe ab 6 Jahren sind potenziell desorientierende Inhalte – z.B. antisoziales Verhalten (Mobbing,
Bullying), selbstgefährdendes oder selbstverletzendes Verhalten – kindgerecht aufbereitet und entfalten keine Vorbildwirkung.
Positive Figuren dominieren gegenüber Figuren mit antisozialen Verhaltensweisen. Darstellungen von Unfällen, Krankheiten oder
Schicksalsschlägen sind nicht sensationsheischend oder voyeuristisch in Szene gesetzt.
12
:
Werden Werte vermittelt, die gegen unsere gesellschaftliche Grundordnung verstoßen? Werden problematische Verhaltensvorbilder
gezeigt? Was muss bei möglicherweise sozialethisch desorientierenden Inhalten für Zuschauer ab 12 Jahren berücksichtigt werden?
In Sendungen mit einer Altersfreigabe ab 12 Jahren werden potenziell desorientierende Inhalte – antisoziale Verhaltensweisen,
Selbstgefährdung und -verletzung, Drogenkonsum – nicht einseitig positiv und als mit sozialem Statusgewinn verbunden dargestellt.
Gibt es Inhalte in dem Format, in dem problematisches Verhalten vorkommt, sollte nicht den Eindruck von Normalität und gesellschaftlicher
Akzeptanz dieser Handlungsweisen vermittelt werden. Mit sensiblen Themen wie Prostitution oder Drogenkonsum wird nicht voyeuristisch
umgegangen. Darstellungen von Unfällen, Krankheiten oder Schicksalsschlägen zielen auf Empathie und sind nicht so inszeniert,
dass sie gegenüber dem Leid anderer desensibilisieren. Ein Druck, optischen Schönheitsidealen nachzueifern (z.B. durch kosmetische
Operationen), wird in Sendungen, die ab 12 Jahren freigegeben werden, nicht erzeugt. Darstellungen von Kriegsgeschehen sind
nicht einseitig positiv, Soldatentum wird nicht heroisiert, Waffenbegeisterung wird gebrochen.
16
:
Werden Werte vermittelt, die gegen unsere gesellschaftliche Grundordnung verstoßen? Werden problematische Verhaltensvorbilder
gezeigt? Was muss bei möglicherweise sozialethisch desorientierenden Inhalten für ab 16-Jährige berücksichtigt werden?
Antisoziale Verhaltensweisen (Drogenkonsum, selbstschädigendes Verhalten) können von der Altersgruppe distanziert betrachtet
werden, sofern sie nicht ungebrochen jugendaffin und attraktiv dargestellt bzw. entsprechende Akteure als Identifikationsfiguren
aufgebaut werden. Sozial schädigende Botschaften dürfen nicht den Grundtenor ausmachen; eine Relativierung und Ansatzpunkte
einer kritischen Einordnung müssen für ab 16-Jährige erkennbar sein.
18
:
Werden Werte vermittelt, die gegen unsere gesellschaftliche Grundordnung verstoßen? Werden problematische Verhaltensvorbilder
gezeigt? Was muss bei möglicherweise sozialethisch desorientierenden Inhalten für ein Publikum ab 18 Jahren berücksichtigt
werden?
Filme mit sozial schädigenden Botschaften oder Aussagetendenzen sind zulässig, sofern eine Relativierung stattfindet (z.B.
über die Fiktionalität des Dargestellten oder glaubwürdige Gegenpositionen).
X
:
Werden Werte vermittelt, die gegen unsere gesellschaftliche Grundordnung verstoßen und somit zu keiner Freigabe des Programms
führen? Werden problematische Verhaltensvorbilder gezeigt?
Unzulässig sind Angebote, die in ihrer Gesamttendenz den Werten des Grundgesetzes krass zuwiderlaufen, indem sie etwa die
Menschenwürde missachten, gegen das Toleranzgebot oder den Gleichheitsgrundsatz verstoßen oder rassistische Vorurteile propagieren.
Auch Inhalte, die dazu führen können, dass Minderjährige sich selbst schädigen, indem etwa der Konsum von Drogen oder Selbstmord
verherrlicht wird, dürfen im Fernsehen nicht gezeigt werden.
0
:
Welches Maß an sexuellen Darstellungen ist jegliches Alter verkraftbar? Wie deutlich können sexuelle Handlungen gezeigt werden?
Sexuelle Anspielungen und Darstellungen von Sexualität sind so gestaltet, dass sie jüngere Kinder nicht irritieren oder ängstigen
können. Die gezeigten Beziehungsmodelle sind durch Gleichberechtigung, Partnerschaftlichkeit und Selbstbestimmung geprägt.
6
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Welches Maß an sexuellen Darstellungen ist für Kinder ab 6 Jahren verkraftbar? Wie deutlich können sexuelle Handlungen gezeigt
werden?
Nacktheit ist kein Tabu, doch Darstellungen von Sexualität, sexualthematische Inhalte, sexuelle Anspielungen oder Anzüglichkeiten
bestimmen nicht den Gesamtcharakter des Beitrags. Die gezeigten Beziehungsmodelle sind durch Gleichberechtigung, Partnerschaftlichkeit
und Selbstbestimmung geprägt. Bei potenziell irritierenden oder ängstigenden Darstellungen wird Kindern eine für sie verständliche,
relativierende Orientierung geboten.
12
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Welches Maß an sexuellen Darstellungen ist für ein Publikum ab 12 Jahren verkraftbar? Wie deutlich können sexuelle Handlungen
gezeigt werden?
Bilder mit sexuellen Handlungen werden gezeigt, übersteigen aber nicht die Vorstellungswelt von ab 12-Jährigen, z.B. durch
die Darstellung besonders bizarrer Sexpraktiken, die normal erscheinen und so Ängste in Bezug auf die eigene Sexualität auslösen
können. Sexualität erscheint selbstbestimmt und geschieht in gegenseitiger Übereinkunft, Beziehungen sind von Freiwilligkeit,
Toleranz und Partnerschaftlichkeit geprägt. Ein Druck hin zu möglichst frühen sexuellen Erfahrungen oder zu bestimmten Sexualpraktiken
wird nicht erzeugt. Rückwärtsgewandte Rollenklischees oder auf Ungleichheit beruhende Geschlechterrollen werden im Kontext
kritisch relativiert und erscheinen nicht vorbildhaft.
16
:
Welches Maß an sexuellen Darstellungen ist für ab 16-jährige Zuschauer verkraftbar? Wie deutlich können sexuelle Handlungen
gezeigt werden?
Erotikfilme mit zurückhaltend gestalteten, den Akzent auf Zwischenmenschlichkeit und Zärtlichkeit legenden Sexszenen, die
diese in eine tragfähige Spielhandlung einbetten und auch der emotionalen Ebene der Sexualität Raum geben, können im Einzelfall
bereits ab 16 Jahren freigegeben werden. Bei der Thematisierung und Darstellung von Sexualität in Spielfilmen ist davon auszugehen,
dass 16-Jährige bereits über erste eigene sexuelle Beziehungserfahrungen verfügen, die es ihnen erlauben, auch Ansatzpunkte
sexualethischer Desorientierung, wie etwa stereotype Geschlechterrollen, eine Überbetonung des Sexuellen oder bizarre Praktiken,
vor diesem Hintergrund zu relativieren und distanziert zu verarbeiten.
18
:
Wie deutlich können sexuelle Handlungen gezeigt werden?
Sexfilme, deren Stimulierungsabsicht den Gesamteindruck bestimmen, die aber nicht pornografisch im Sinne des Gesetzes sind,
können ab 18 Jahren freigegeben werden. Auch Sexdarstellungen mit desorientierenden Aussagetendenzen und Darstellungen, die
Sex und Gewalt verschränken, können enthalten sein, sofern die sexuelle Selbstbestimmung als Grundwert im Gesamtkontext nicht
in Zweifel gezogen wird.
X
:
Welches Maß an sexuellen Darstellungen darf nicht im Fernsehen gezeigt werden?
Pornografisch – und damit unzulässig – sind Filme, die eine unpersönliche Sexualität zeigen und sexuelle Handlungen aufdringlich
in Szene setzen, indem etwa auf die Geschlechtsorgane beim Verkehr fokussiert wird. Ebenfalls unzulässig sind Inhalte, die
Vergewaltigung als lustvoll für das Opfer erscheinen lassen, die Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung degradieren sowie
solche Darstellungen, die Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen.
0
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Wie derb darf der Sprachgebrauch für alle Altersgruppen sein? Welches Maß an vulgären Ausdrücken ist vertretbar?
Die Sendungen dürfen keinen derben, groben Sprachgebrauch enthalten. Alltagssprachliche Flüche und Schimpfwörter kommen vor,
sofern sie dem Sprachschatz von Vorschulkindern entsprechen.
6
:
Wie derb darf der Sprachgebrauch in Sendungen, die für Kinder ab 6 Jahren freigegeben werden, sein? Welches Maß an vulgären
Ausdrücken ist vertretbar?
Vulgäre Ausdrücke und sexualisierte Begrifflichkeiten können vorkommen, sind jedoch nicht diskriminierend, und aggressive
Impulse bestimmen nicht den Gesamtkontext.
12
:
Wie derb darf der Sprachgebrauch für ein Publikum ab 12 Jahren sein? Welches Maß an vulgären Ausdrücken ist vertretbar?
Vulgäre Sprache und diskriminierende Sprachbilder sind enthalten, haben aber eine deutlichen Genrebezug und erscheinen nicht
normal und vorbildhaft. Sie dienen in der Regel der Charakterisierung von Filmfiguren, die nicht ungebrochen zur Identifikation
einladen.
16
:
Wie derb darf der Sprachgebrauch für Zuschauer ab 16 Jahren sein? Welches Maß an vulgären Ausdrücken ist vertretbar?
Vulgäre Sprache wird nicht allein ausschlaggebend sein für Freigaben ab 16 Jahren. Sind diskriminierende Sprachbilder mit
entsprechenden Einstellungen verschränkt, die im Gesamtkontext keinerlei Relativierung erfahren, kann eine Freigabe für Erwachsene
in Betracht kommen.
18
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Wie derb darf der Sprachgebrauch für ab 18-jährige Zuschauer sein?
Vulgäre Sprache und diskriminierende Sprachbilder sind in jeder Spielart Erwachsenen zugänglich, sofern sie nicht mit diskriminierenden
oder gewaltbefürwortenden Aussagetendenzen verbunden sind, die die Kriterien für eine Sendeunzulässigkeit berühren.
X
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Welches Maß an vulgären Ausdrücken ist für ein erwachsenes Publikum nicht mehr vertretbar?
Vulgäre Sprache und diskriminierende Sprachbilder, die mit diskriminierenden oder gewaltbefürwortenden Aussagetendenzen verbunden
sind und die Kriterien für eine Sendeunzulässigkeit berühren, können dazu führen, dass die Freigabe des Programms abgelehnt
wird.
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