Version 2

URI: http://www.movielabs.com/md/ratings/DE/FSF/2
Last verified: 2019-06-11

Organization:


Scope:

This rating system has been adopted in these regions for the specified usage:

Region Distribution media Viewing Environments
GERMANY - TV - - Broadcast -

Notes:


Ratings:

XML formatted file



Age Restrictions

Min Recommend Age: N.A.
Min Allowed Age (Supervised): N.A.
Min Allowed Age (Unsupervised): N.A.

Attributes

HAC Usage: Y
HAC Ordinal: 0

Localized Definitions

0 ( EN )

For viewers of all ages and for transmission at all times

0 ( DE )

Frei ab 0 Jahren und Ausstrahlung zu allen Sendezeiten

Reasons and Content Descriptors

Desorientierung
Sex
Angst
Sprache
Gewalt

Explanation

For content to be approved for viewers of all ages, it must be clear that it will not impair the development or upbringing of children under six, who are almost entirely incapable of distancing themselves from the action on screen. This age group tends to experience individual scenes in isolation from their overall context. Emotionally stressful moments such as threat situations, acts of violence, heated arguments or the humiliation or intimidation of on-screen characters may disturb and frighten small children, who cannot as a rule integrate them into the wider context of a storyline in a film. Alongside moments featuring disturbing content, consideration should also be given when evaluating material – especially when dealing with this youngest age bracket – to formal presentation methods designed to agitate the senses. Aggressive background music, excessive visual stimulation during action sequences or sinister visual design can all be too much for children under six to take on board and process properly.
Die Freigabe ab 0 Jahren gilt für Angebote, die offensichtlich auch für Kinder unter 6 Jahren nicht entwicklungs- oder erziehungsbeeinträchtigend sind. Kinder unter 6 Jahren können sich noch nahezu überhaupt nicht vom Filmgeschehen distanzieren. Einzelszenen werden von dieser Altersgruppe zumeist noch isoliert vom Gesamtzusammenhang wahrgenommen. Emotional belastende Momente wie Bedrohungssituationen, Gewalthandlungen, heftiger Streit, Demütigung oder Verängstigung von Filmfiguren können auf Kleinkinder verstörend und ängstigend wirken und werden von ihnen in der Regel noch nicht in den größeren Sinnzusammenhang der Filmhandlung eingeordnet. Insbesondere bei dieser jüngsten Altersgruppe sind neben inhaltlich verstörenden Momenten auch die formalen Gestaltungsmittel, die auf eine sensorische Erregung zielen, bei der Bewertung zu berücksichtigen. Aggressive Musikuntermalung, visuell überreizende Actionpassagen oder eine düstere Bildgestaltung können unter 6-Jährige bei der Wahrnehmung und Verarbeitung überfordern.


Age Restrictions

Min Recommend Age: 6
Min Allowed Age (Supervised): 6
Min Allowed Age (Unsupervised): 6

Attributes

HAC Usage: Y
HAC Ordinal: 6

Localized Definitions

6 ( EN )

For viewers aged 6 and over and for transmission at all times

6 ( DE )

Frei ab 0 Jahren und Ausstrahlung zu allen Sendezeiten

Reasons and Content Descriptors

Desorientierung
Sex
Angst
Sprache
Gewalt

Explanation

Children between the ages of 6 and 12 need stories that challenge them and provide guidance, thereby helping them deal with negative feelings and fears. They look for and find such stories on television, and not just in children’s programmes. Thanks to their experience of television, primary-school children are already in a position to process excitement and handle moments of tension, provided these are not too intense and are resolved quickly. When watching suspenseful films, children in this age group need dramatic structures with built-in periods for catching their breath and episodic solutions to reassure them that much-loved characters, or those with whom they identify, will survive the danger unharmed. Because of this, content without any such opportunities for relief cannot be approved for age brackets under 12. The same applies to content depicting war or other forms of violent action in their respective historical, political or social contexts, thereby setting them in a frame of reference that may be impossible for younger children to understand. They cannot as a rule be expected to contextualise the intensive effect of individual scenes in the light of the overall context or to distance themselves by recognising the fictional nature of a given representation. Since the primary-school age is when value orientations are developed and progressively consolidated, it is important, when looking at potentially disorienting content, to consider whether the behaviour depicted may be taken as a model or seems to be treated as normal and whether children viewing it are offered any guidance they can understand.
Kinder zwischen 6 und 12 Jahren brauchen Geschichten, die sie herausfordern, ihnen Orientierung bieten und dabei helfen, auch mit negativen Gefühlen und Ängsten umzugehen. Solche Geschichten suchen und finden sie auch im Fernsehen und nicht nur in Kinderprogrammen. Auf Grundlage ihrer Fernseherfahrung sind Grundschulkinder bereits in der Lage, erregende Eindrücke zu verarbeiten und Spannungsmomente auszuhalten, sofern diese nicht zu intensiv gestaltet und rasch wieder aufgelöst werden. Kinder dieser Altersgruppe brauchen im Laufe eines spannungsreichen Films dramaturgisch angelegte Erholungsphasen und episodische Lösungen, die ihnen die Gewissheit geben, dass Sympathieträger oder Identifikationsfiguren die Gefahr unbeschadet überstehen werden. Angebote, die diese Entlastungsmöglichkeiten nicht bieten, können daher für die Altersstufen unter 12 Jahren nicht freigegeben werden. Dasselbe gilt für Angebote, die Krieg oder andere Gewalthandlungen in den jeweiligen geschichtlichen, politischen oder sozialen Zusammenhängen darstellen und damit in einen Kontext einordnen, der jüngeren Kindern unverständlich sein kann. Ihnen kann in der Regel noch nicht zugetraut werden, die intensive Wirkung einzelner Szenen durch das Verständnis des Gesamtkontextes zu verarbeiten oder sich über das Erkennen des fiktionalen Charakters von einer Darstellung zu distanzieren. Da sich Wertorientierungen im Grundschulalter entwickeln und erst zunehmend festigen, ist bei potenziell desorientierenden Inhalten wesentlich, ob bei dem gezeigten Verhalten eine Vorbildwirkung oder der Eindruck von Normalität entstehen oder ob Kindern verständliche Orientierungshilfen geboten werden.


Age Restrictions

Min Recommend Age: 12
Min Allowed Age (Supervised): 12
Min Allowed Age (Unsupervised): 12

Attributes

HAC Usage: Y
HAC Ordinal: 12

Localized Definitions

12 ( EN )

For viewers aged 12 and over and for transmission at all times

12 ( DE )

Frei ab 12 Jahren und Ausstrahlung zu allen Sendezeiten

Reasons and Content Descriptors

Desorientierung
Sex
Angst
Sprache
Gewalt

Explanation

Programmes with an age rating of 12 and over may go out during the daytime, provided this is not inconsistent with the welfare of younger children. In many cases, films that have received an FSK rating for viewers aged 12 and over are edited for daytime transmission. Frank presentations of acts of violence and fighting, fairly intense threat scenarios or images of victims are scaled back, so as to avoid such scenes causing lasting anxiety to younger children. Programmes falling into this category will therefore tend more towards an age rating of six and over than one of 16 and over. However, they are not necessarily suitable for younger children, and parents should be present when they are viewed.
Programme mit einer Altersfreigabe ab 12 Jahren dürfen im Tagesprogramm platziert werden, sofern das Wohl jüngerer Kinder dem nicht entgegensteht. In vielen Fällen werden Filme, die eine FSK-Freigabe ab 12 Jahren erhalten haben, für die Ausstrahlung im Tagesprogramm gekürzt. Deutlich inszenierte Gewalt- und Kampfhandlungen, intensivere Bedrohungsszenarien oder Opferbilder sind so zurückgenommen, dass jüngere Kinder durch diese Szenen nicht nachhaltig geängstigt werden. Programme dieser Kategorie tendieren also eher in Richtung einer Freigabe ab 6 Jahren als in Richtung einer Freigabe ab 16 Jahren. Sie sind für jüngere Kinder aber nicht unbedingt geeignet und sollten in Begleitung der Eltern angesehen werden.


Age Restrictions

Min Recommend Age: 12
Min Allowed Age (Supervised): 12
Min Allowed Age (Unsupervised): 12

Attributes

HAC Usage: Y
HAC Ordinal: 13

Localized Definitions

12ab20uhr ( EN )

For viewers aged 12 and over and for transmission from 8 p.m. onwards (prime time)

12ab20uhr ( DE )

Frei ab 12 Jahren und Ausstrahlung ab 20.00 Uhr (Hauptabendprogramm)

Reasons and Content Descriptors

Explanation

Children and adolescents aged 12 and over are generally aware of films in their overall context. They are capable of taking individual scenes in the context of the storyline or putting them into perspective, and they are in a position to distinguish between fiction and reality. Moments of on-screen threat can be processed provided they are not depicted in too extreme a manner. Fears are generated predominantly by realistic scenarios. This age group understands complex storytelling and is able to deal with extended arcs of suspense. As such, the evaluation of individual scenes and risks becomes a less significant factor in determining whether they will cause any lasting anxiety than is the case with younger age groups. At this point the emphasis shifts to the overall message conveyed by a film, and to any tendencies that might be socioethically disorienting or advocate violence. Viewers aged 12 and over have developed relatively well-established basic behaviour patterns and attitudes that cannot be changed by media content on its own. They are therefore fairly unlikely to identify unilaterally with characters or behaviour patterns. Meanwhile, with the onset of puberty, increased significance is given to ideological perspectives and examples, distinctions between a viewer’s own group and others and to sexual orientation and behaviour towards the opposite sex. Children and adolescents belonging to this age group are gradually breaking away from their family home and are receptive to alternative value judgements and lifestyles. Attention should therefore be paid to whether the relevant media content promotes violent or socioethically disorienting behaviour, either in its overall message or in part.
Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren nehmen Filme in der Regel im Gesamtzusammenhang wahr, können einzelne Szenen in den Kontext der Geschichte ggf. relativierend einordnen und sind in der Lage, zwischen Fiktion und Realität zu unterscheiden. Bedrohliche Momente in Filmen können verarbeitet werden, sofern die Darstellungsweise nicht zu extrem ist. Ängste beziehen sich überwiegend auf realitätsnahe Szenarien. Die Altersgruppe versteht komplexe Erzählweisen und verkraftet längere Spannungsbögen. Vor diesem Hintergrund spielen die Bewertung von Einzelszenen und Wirkungsrisiken für die Feststellung einer nachhaltigen Ängstigung eine geringere Rolle als bei jüngeren Altersgruppen. Nunmehr stehen die Gesamtaussage eines Films und mögliche sozialethisch desorientierende oder gewaltbefürwortende Tendenzen im Vordergrund. Ab 12-Jährige haben relativ gefestigte Verhaltensgrundmuster und Einstellungen entwickelt, die nicht ohne Weiteres durch Medieninhalte veränderbar sind. Eine einseitige Orientierung an Figuren oder Handlungsmustern ist daher eher unwahrscheinlich. Gleichzeitig gewinnen ideologische Perspektiven und Vorbilder, die Abgrenzung der eigenen Gruppe gegenüber anderen sowie die sexuelle Orientierung und das Verhalten gegenüber dem anderen Geschlecht im Lebensabschnitt der Pubertät an Bedeutung. Kinder und Jugendliche dieser Altersgruppe lösen sich allmählich vom Elternhaus und sind für alternative Wertvorstellungen und Lebensweisen empfänglich. Daher sollte darauf geachtet werden, ob das Medienangebot in der Gesamtaussage oder auch nur in Teilen gewaltbefürwortende oder sozialethisch desorientierende Verhaltensweisen propagiert.


Age Restrictions

Min Recommend Age: 16
Min Allowed Age (Supervised): 16
Min Allowed Age (Unsupervised): 16

Attributes

HAC Usage: Y
HAC Ordinal: 16

Localized Definitions

16 ( EN )

For viewers aged 16 and over and for transmission from 10 p.m. onwards (late-night programming)

16 ( DE )

Frei ab 16 Jahren und Ausstrahlung ab 22.00 Uhr (Spätabendprogramm)

Reasons and Content Descriptors

Desorientierung
Sex
Angst
Sprache
Gewalt

Explanation

Adolescents aged 16 and over have already acquired well-established guiding values, enabling them to deal constructively with problematic media content. This age group is also capable of processing relatively drastic depictions of violence in the context of the programme or genre, provided the programme does not tend overall to legitimise violence as a means of resolving conflicts. In addition to the message, the composition and style of a depiction should also be considered, as should its suitability for a youthful audience. Programmes whose attraction rests to a significant degree on their depiction of explicit violence may desensitise viewers as regards how they perceive violence in the media and in real life. The aestheticisation of extreme violence, particularly in conjunction with attractive film heroes, can reinforce positive connotations or a fascination with violence. Especially important factors in evaluating the risk of socioethical disorientation are the suitability of a specific depiction for a youthful audience and the relevance of that depiction to everyday life. Viewers aged 16 and over are capable of contemplating socioethically disorienting moments in the light of their own values, provided the programme as a whole does not tend to call constitutionally protected values into question.
Jugendliche ab 16 Jahren verfügen bereits über eine gefestigte Werteorientierung, die es ihnen ermöglicht, sich auch mit problematischen Medieninhalten konstruktiv auseinanderzusetzen. Diese Altersgruppe kann auch drastischere Darstellungen von Gewalt im Kontext des Angebots oder Genres verarbeiten, sofern das Angebot nicht in seiner Gesamttendenz Gewalt als Mittel der Konfliktlösung legitimiert. Neben der Aussage sind auch Gestaltungsweise und Jugendaffinität einer Darstellung zu berücksichtigen. Angebote, deren Attraktivität ganz wesentlich auf der Darstellung expliziter Gewalt beruht, können hinsichtlich der Wahrnehmung von medialer und realer Gewalt desensibilisieren. Die Ästhetisierung von extremer Gewalt kann insbesondere in Verbindung mit attraktiven Filmhelden eine positive Konnotation oder eine Gewaltfaszination verstärken. Bei der Einschätzung des Wirkungsrisikos einer sozialethischen Desorientierung sind die Jugendaffinität und Alltagsrelevanz einer Darstellung von besonderer Bedeutung. Sozialethisch desorientierende Momente können von ab 16-Jährigen vor dem Hintergrund des eigenen Wertehorizontes reflektiert werden, sofern das Angebot nicht in seiner Gesamttendenz grundgesetzlich geschützte Werte infrage stellt.


Age Restrictions

Min Recommend Age: 18
Min Allowed Age (Supervised): 18
Min Allowed Age (Unsupervised): 18

Attributes

HAC Usage: Y
HAC Ordinal: 18

Localized Definitions

18 ( EN )

For viewers aged 18 and over and for transmission from 11 p.m. onwards (night-time programming)

18 ( DE )

Frei ab 18 Jahren und Ausstrahlung ab 23.00 Uhr (Nachtprogramm)

Reasons and Content Descriptors

Desorientierung
Sex
Angst
Sprache
Gewalt

Explanation

Once viewers reach the age of 18, it is possible to approve content that, while considered “merely” liable to impair development in children and adolescents, is not “clearly very harmful to young persons” (Sect. 4 Para. 2 Sentence 1 No. 3 JMStV). The key factor determining the examiners’ decision is not whether or not adults would be able to process the content (youth protection is not adult protection), but whether a programme is legal or illegal (Sect. 4 JMStV, cf. legal prohibitions and restrictions). Programmes are not generally approved for viewing by adolescents if they string together a large number of detailed scenes of violence or discriminating statements without putting them into perspective or commenting on them. If acts of cruelty are displayed for their own sake or depicted in great detail, without the problematic nature of violence as a means of resolving conflicts being addressed sufficiently, this indicates that the content is clearly very harmful to young persons.
Ab 18 Jahren können Angebote freigegeben werden, die zwar für Kinder und Jugendliche "lediglich" entwicklungsbeeinträchtigend, allerdings nicht "offensichtlich schwer jugendgefährdend" sind (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 JMStV, § 30 PrO-FSF). Maßgeblich für die Prüfentscheidung sind nicht die Verarbeitungsfähigkeiten von Erwachsenen (Jugendschutz ist kein Erwachsenenschutz), sondern ob eine Sendung zulässig oder unzulässig ist (§ 4 JMStV, § 29 PrO-FSF). Angebote werden in der Regel nicht für Jugendliche freigegeben, wenn sie eine Vielzahl detailliert geschilderter Gewaltszenen oder diskriminierender Aussagen aneinanderreihen, die nicht relativiert oder kommentiert werden. Werden Grausamkeiten selbstzweckhaft ausgespielt oder sehr detailliert geschildert und kommt im Kontext des Angebots die Problematik von Gewalt als Mittel der Konfliktlösung nicht hinreichend zum Ausdruck, ist dies ein Indiz für eine offensichtlich schwere Jugendgefährdung (siehe hierzu auch den Abschnitt XIV 3 [offensichtlich schwere Jugendgefährdung] in den FSF-Richtlinien zur Anwendung der Prüfordnung).


Age Restrictions

Min Recommend Age: N.A.
Min Allowed Age (Supervised): N.A.
Min Allowed Age (Unsupervised): N.A.

Attributes

HAC Usage: Y
HAC Ordinal: 100

Localized Definitions

X ( EN )

Not to be broadcast

X ( DE )

Keine Ausstrahlung

Reasons and Content Descriptors

Desorientierung
Sex
Angst
Sprache
Gewalt

Explanation

Sect. 4 JMStV and Sect. 29 and 30 PrO-FSF determine which content is illegal. In addition to material declared strictly illegal in the German Criminal Code (StGB) (dissemination of propaganda material of unconstitutional organisations and using symbols of unconstitutional organisations, incitement of the people, denial or trivialisation of National Socialist crimes, glorification of violence, instructions to commit criminal acts) and content on the index of the German Federal Review Board for Media Harmful to Minors (BPjM), the following television programming is not permitted:
  • That which violates human dignity (Sect. 4 Para. 1 Sentence 1 No. 8 JMStV);
  • That which shows children or adolescents in unnatural, sexually suggestive postures (Sect. 4 Para. 1 Sentence 1 No. 9 JMStV);
  • That which glorifies war (Sect. 4 Para. 1 Sentence 1 No. 7 JMStV);
  • That which is pornographic (Sect. 4 Para. 1 Sentence 1 No. 10 JMStV; Sect. 4 Para. 2 Sentence 1 No. 1 JMStV)
  • That which is obviously suited to posing a serious threat to the development of children and adolescents or to the prospect of them being brought up to be self-dependent and socially competent personalities (Sect. 4 Para. 2 Sentence 1 No. 3 JMStV). In particular, content is considered to pose a serious threat if it glorifies or trivialises violence, if it is disorienting in some other way that will lead minors astray into a mindset that is grossly contrary to constitutionally protected values (e.g. disregard for human dignity, racism) or if it is capable of causing minors to harm themselves (e.g. glorification of drug use or suicide).
Welche Angebote unzulässig sind, ergibt sich aus § 4 JMStV und §§ 29, 30 PrO-FSF. Neben den absoluten Unzulässigkeitstatbeständen des StGB (Verbreitung von Propagandamitteln und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Leugnung oder Verharmlosung von Verbrechen des NS-Regimes, Gewaltverherrlichung, Anleitung zu Straftaten) und Inhalten, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert wurden, sind im Fernsehen Programme unzulässig,
  • die gegen die Menschenwürde verstoßen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 JMStV);
  • die Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 JMStV);
  • die den Krieg verherrlichen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 JMStV);
  • die pornografisch sind (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 JMStV; § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JMStV)
  • die offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 JMStV). Schwer gefährdend sind insbesondere Gewalt verherrlichende oder verharmlosende Inhalte, des Weiteren desorientierende Angebote, die Minderjährige zu einer Einstellung verleiten, die den grundgesetzlich geschützten Werten krass zuwiderläuft (z.B. Missachtung der Menschenwürde, Rassismus) oder Angebote, die dazu führen können, dass Minderjährige sich selbst schädigen (z.B. Verherrlichung von Drogenkonsum oder Selbstmord).

Reasons and Content Descriptors:

0 : Wie bedrohlich dürfen einzelne Szenen bzw. Sendungen wirken? Welche Bedrohungsszenarien sind für jegliche Altersklassen unbedenklich?

In Sendungen, die für alle Altersklassen freigegeben werden, gibt es nur milde Formen von Bedrohung und Gefahr und kurze Schreckmomente. Beängstigende Szenen werden umgehend relativiert, z.B. durch humoristische oder fantastische Elemente. Die filmische Atmosphäre ist positiv geprägt, spannende und entspannende Szenen stehen in solidem Wechsel. Die Vertonung von Effekten und turbulenten Szenen ist zurückhaltend und heiter. Negative Figuren sollten visuell nicht zu bedrohlich wirken.

6 : Wie bedrohlich dürfen einzelne Szenen bzw. Sendungen wirken? Welche Bedrohungsmomente können bei Kindern unter 12 Jahren eine übermäßige Angsterzeugung auslösen?

In Sendungen mit der Altersfreigabe ab 6 Jahren können moderat gestaltete, deutlich fiktionale Bedrohungssituationen vorkommen. Spannungen und ängstigende Situationen werden durch kindgerechte Dramaturgien entlastet. Die Folgen von Gewalt werden nicht oder nur behutsam visualisiert.

12 : Wie bedrohlich dürfen einzelne Szenen bzw. Sendungen wirken? Durch welche Inhalte werden bei ab 12-Jährigen überrmäßig Angst erzeugt?

In Sendungen mit einer Altersfreigabe ab 12 Jahren können ängstigende Medieninhalte enthalten sein, sofern sie nicht zu drastisch oder zu eindringlich inszeniert sind. Erschreckende Bilder – z.B. blutige Verletzungen, Morde, entstellte Leichen – sind in jenen Programmen nicht übermäßig eindringlich in Szene gesetzt. Einzelne tragische Ereignisse – z.B. Sterben, Krankheit, Trauer – sind plausibel in den erzählerischen Kontext eingebettet und werden in verständlicher Weise aufgelöst.

16 : Wie bedrohlich dürfen einzelne Szenen bzw. Sendungen wirken? Kann es bei der Altersgruppe der ab 16-Jährigen übermäßige Angsterzeugung geben?

Ängstigende Inhalte und drastische Bilder von Gewalt und Gewaltfolgen sind im Genrekontext eingebettet. Auch eindringliche Schilderungen von Gewalt und Horror- und Splatterelemente können in Sendungen mit einer Freigabe ab 16 Jahren enthalten sein, sofern die Fiktionalität und Realitätsferne der Szenarien deutlich erkennbar ist. Bei stark realistischen Bezügen, jugendaffinen Themen oder sehr expliziter Ausgestaltung der Gewaltbilder ist eine Freigabe für Erwachsene zu erwägen.

18 : Kann ein Publikum ab 18 Jahren noch geängstigt werden?

Das Angstrisiko wird nicht allein ausschlaggebend sein für Freigaben ab 18 Jahren. Auch eindringliche Schilderungen von Gewalt und intensive Horror- und Splatterelemente sind für erwachsene Zuschauer zugänglich, sofern sie nicht z.B. wegen gewaltverherrlichender Tendenzen die Kriterien für eine Sendeunzulässigkeit berühren.

X : Wie bedrohlich dürfen einzelne Szenen bzw. Sendungen wirken? Welche Inhalte sind überrmäßig Angst erzeugend?

Im volljährigen Alter spielt das Wirkungsrisiko Angst keine Rolle mehr in der Freigabe von Fernsehprogrammen.

0 : Gibt es Gewaltszenen, die für alle Altersgruppen unbedenklich sind – gar schon für die Kleinsten?

Sendungen, die für alle Altersstufen freigegeben werden, enthalten keine Gewaltdarstellungen, sofern sie nicht stark abstrahiert sind (z.B. in Märchen- oder Fantasykontexten) und sofort aufgelöst und relativiert werden. Die Atmosphäre solcher Programme ist eher heiter-turbulent als bedrohlich (z.B. folgenlose Slapstickgewalt wie im Tom und Jerry-Cartoon). Andeutungen realer Gewalt können dann zumutbar sein, wenn sie von Kleinkindern noch nicht verstanden werden können und auch atmosphärisch nicht belastend sind.

6 : Wie viel Gewalt ist für ab 6-jährige Kinder zumutbar? Wie intensiv sind die Gewaltdarstellungen?

In Sendungen mit der Altersfreigabe ab 6 Jahren sind Darstellungen von Gewalt zurückhaltend, irreal und ohne Details in Szene gesetzt. Kampf- oder Gewaltszenen finden in realitätsfernen Kontexten statt, z.B. in Märchen-, Abenteuer- oder Fantasywelten, und sind nicht mit der Alltagswirklichkeit von Grundschulkindern zu verwechseln.

12 : Wie viel Gewalt ist für Zuschauer ab 12-Jahren verkraftbar? Wie intensiv sind die Gewaltdarstellungen? Wird Gewaltanwendung befürwortet?

In Sendungen mit einer Altersfreigabe ab 12 Jahren können Darstellungen von Gewalt im relativierenden, kritischen Kontext gezeigt werden (z.B. im Krimi). Identifikations- und Sympathiefiguren distanzieren sich von Gewalt und beschränken sich auf Notwehr. Auch einzelne Gewaltszenen weisen keine Verhaltensmodelle auf, in denen die Gewalthandlung filmintern als positiv und erfolgreich bewertet wird. Kämpfe und Darstellungen von Gewalt im Actiongenre sind von ab 12-Jährigen deutlich als Fiktion erkennbar, setzen auf Technikfaszination, Kampfakrobatik und rasante Abläufe.

16 : Wie viel Gewalt ist für ab 16-Jährige verkraftbar? Wie intensiv sind die Gewaltdarstellungen? Wird Gewaltanwendung befürwortet?

In Programmen, die für ein Publikum ab 16 Jahren freigegeben werden, müssen drastische Darstellungen von Gewalt in einen narrativen Kontext eingebettet sein, damit sie distanziert wahrgenommen werden können. Der Gewalt befürwortende Charakter von Einzelszenen oder -figuren muss allerdings durch die Gesamtaussage des Formats relativiert werden. Obwohl die Protagonisten auch Regeln brechen, werden ihre Grenzüberschreitungen nachvollziehbar infrage gestellt. Ist die sozialethisch desorientierende bzw. Gewalt befürwortende Wirkung eines Angebots derart eindringlich und suggestiv, dass ältere Jugendliche diese Botschaft angesichts ihrer noch eingeschränkten sozialen Erfahrung und ihrer ethischen Einordnungsfähigkeit nicht relativieren können, ist eine Freigabe ab 18 Jahren zu erwägen.

18 : Wie viel Gewalt ist für ein Publikum ab 18 Jahren verkraftbar? Wie intensiv sind die Gewaltdarstellungen? Wird Gewaltanwendung befürwortet?

Formate, in denen Gewalt detailliert geschildert wird, eine nahe liegende Identifikation mit gewaltorientierten Figuren stattfindet sowie der Eindruck entsteht, dass Gewalt inhaltlich bestimmend ist und als einziges Mittel erscheint, um Konflikte zu lösen, können ab 18 freigegeben werden, sofern eine Relativierung stattfindet (z.B. über die Fiktionalität des Dargestellten).

X : Wie viel Gewalt ist nicht mehr verkraftbar? Wie intensiv sind die Gewaltdarstellungen? Wird Gewaltanwendung befürwortet?

Programme, die extreme Gewalt in ihren physischen, psychischen und sozialen Erscheinungsformen verherrlichen oder verharmlosen, sind unzulässig.

0 : Werden Werte vermittelt, die gegen unsere gesellschaftliche Grundordnung verstoßen? Werden problematische Verhaltensvorbilder gezeigt? Was muss bei möglicherweise sozialethisch desorientierenden Inhalten für jede Altersstufe berücksichtigt werden?

In Sendungen, die für alle Altersstufen freigegeben werden, gibt es keine desorientierenden Botschaften, keine problematischen Verhaltensvorbilder und keine selbstschädigenden Verhaltensweisen. Antisoziales Verhalten geht nicht von den sympathischen Figuren oder Helden aus und wird klar und für Kinder verständlich verurteilt. Potenziell desorientierende Inhalte sind jüngeren Kindern unverständlich und berühren ihre Lebenswelt nicht.

6 : Werden Werte vermittelt, die gegen unsere gesellschaftliche Grundordnung verstoßen? Werden problematische Verhaltensvorbilder gezeigt? Was muss bei möglicherweise sozialethisch desorientierenden Inhalten für Kinder ab 6 Jahren berücksichtigt werden?

In Sendungen mit einer Altersfreigabe ab 6 Jahren sind potenziell desorientierende Inhalte – z.B. antisoziales Verhalten (Mobbing, Bullying), selbstgefährdendes oder selbstverletzendes Verhalten – kindgerecht aufbereitet und entfalten keine Vorbildwirkung. Positive Figuren dominieren gegenüber Figuren mit antisozialen Verhaltensweisen. Darstellungen von Unfällen, Krankheiten oder Schicksalsschlägen sind nicht sensationsheischend oder voyeuristisch in Szene gesetzt.

12 : Werden Werte vermittelt, die gegen unsere gesellschaftliche Grundordnung verstoßen? Werden problematische Verhaltensvorbilder gezeigt? Was muss bei möglicherweise sozialethisch desorientierenden Inhalten für Zuschauer ab 12 Jahren berücksichtigt werden?

In Sendungen mit einer Altersfreigabe ab 12 Jahren werden potenziell desorientierende Inhalte – antisoziale Verhaltensweisen, Selbstgefährdung und -verletzung, Drogenkonsum – nicht einseitig positiv und als mit sozialem Statusgewinn verbunden dargestellt. Gibt es Inhalte in dem Format, in dem problematisches Verhalten vorkommt, sollte nicht den Eindruck von Normalität und gesellschaftlicher Akzeptanz dieser Handlungsweisen vermittelt werden. Mit sensiblen Themen wie Prostitution oder Drogenkonsum wird nicht voyeuristisch umgegangen. Darstellungen von Unfällen, Krankheiten oder Schicksalsschlägen zielen auf Empathie und sind nicht so inszeniert, dass sie gegenüber dem Leid anderer desensibilisieren. Ein Druck, optischen Schönheitsidealen nachzueifern (z.B. durch kosmetische Operationen), wird in Sendungen, die ab 12 Jahren freigegeben werden, nicht erzeugt. Darstellungen von Kriegsgeschehen sind nicht einseitig positiv, Soldatentum wird nicht heroisiert, Waffenbegeisterung wird gebrochen.

16 : Werden Werte vermittelt, die gegen unsere gesellschaftliche Grundordnung verstoßen? Werden problematische Verhaltensvorbilder gezeigt? Was muss bei möglicherweise sozialethisch desorientierenden Inhalten für ab 16-Jährige berücksichtigt werden?

Antisoziale Verhaltensweisen (Drogenkonsum, selbstschädigendes Verhalten) können von der Altersgruppe distanziert betrachtet werden, sofern sie nicht ungebrochen jugendaffin und attraktiv dargestellt bzw. entsprechende Akteure als Identifikationsfiguren aufgebaut werden. Sozial schädigende Botschaften dürfen nicht den Grundtenor ausmachen; eine Relativierung und Ansatzpunkte einer kritischen Einordnung müssen für ab 16-Jährige erkennbar sein.

18 : Werden Werte vermittelt, die gegen unsere gesellschaftliche Grundordnung verstoßen? Werden problematische Verhaltensvorbilder gezeigt? Was muss bei möglicherweise sozialethisch desorientierenden Inhalten für ein Publikum ab 18 Jahren berücksichtigt werden?

Filme mit sozial schädigenden Botschaften oder Aussagetendenzen sind zulässig, sofern eine Relativierung stattfindet (z.B. über die Fiktionalität des Dargestellten oder glaubwürdige Gegenpositionen).

X : Werden Werte vermittelt, die gegen unsere gesellschaftliche Grundordnung verstoßen und somit zu keiner Freigabe des Programms führen? Werden problematische Verhaltensvorbilder gezeigt?

Unzulässig sind Angebote, die in ihrer Gesamttendenz den Werten des Grundgesetzes krass zuwiderlaufen, indem sie etwa die Menschenwürde missachten, gegen das Toleranzgebot oder den Gleichheitsgrundsatz verstoßen oder rassistische Vorurteile propagieren. Auch Inhalte, die dazu führen können, dass Minderjährige sich selbst schädigen, indem etwa der Konsum von Drogen oder Selbstmord verherrlicht wird, dürfen im Fernsehen nicht gezeigt werden.

Sex

0 : Welches Maß an sexuellen Darstellungen ist jegliches Alter verkraftbar? Wie deutlich können sexuelle Handlungen gezeigt werden?

Sexuelle Anspielungen und Darstellungen von Sexualität sind so gestaltet, dass sie jüngere Kinder nicht irritieren oder ängstigen können. Die gezeigten Beziehungsmodelle sind durch Gleichberechtigung, Partnerschaftlichkeit und Selbstbestimmung geprägt.

6 : Welches Maß an sexuellen Darstellungen ist für Kinder ab 6 Jahren verkraftbar? Wie deutlich können sexuelle Handlungen gezeigt werden?

Nacktheit ist kein Tabu, doch Darstellungen von Sexualität, sexualthematische Inhalte, sexuelle Anspielungen oder Anzüglichkeiten bestimmen nicht den Gesamtcharakter des Beitrags. Die gezeigten Beziehungsmodelle sind durch Gleichberechtigung, Partnerschaftlichkeit und Selbstbestimmung geprägt. Bei potenziell irritierenden oder ängstigenden Darstellungen wird Kindern eine für sie verständliche, relativierende Orientierung geboten.

12 : Welches Maß an sexuellen Darstellungen ist für ein Publikum ab 12 Jahren verkraftbar? Wie deutlich können sexuelle Handlungen gezeigt werden?

Bilder mit sexuellen Handlungen werden gezeigt, übersteigen aber nicht die Vorstellungswelt von ab 12-Jährigen, z.B. durch die Darstellung besonders bizarrer Sexpraktiken, die normal erscheinen und so Ängste in Bezug auf die eigene Sexualität auslösen können. Sexualität erscheint selbstbestimmt und geschieht in gegenseitiger Übereinkunft, Beziehungen sind von Freiwilligkeit, Toleranz und Partnerschaftlichkeit geprägt. Ein Druck hin zu möglichst frühen sexuellen Erfahrungen oder zu bestimmten Sexualpraktiken wird nicht erzeugt. Rückwärtsgewandte Rollenklischees oder auf Ungleichheit beruhende Geschlechterrollen werden im Kontext kritisch relativiert und erscheinen nicht vorbildhaft.

16 : Welches Maß an sexuellen Darstellungen ist für ab 16-jährige Zuschauer verkraftbar? Wie deutlich können sexuelle Handlungen gezeigt werden?

Erotikfilme mit zurückhaltend gestalteten, den Akzent auf Zwischenmenschlichkeit und Zärtlichkeit legenden Sexszenen, die diese in eine tragfähige Spielhandlung einbetten und auch der emotionalen Ebene der Sexualität Raum geben, können im Einzelfall bereits ab 16 Jahren freigegeben werden. Bei der Thematisierung und Darstellung von Sexualität in Spielfilmen ist davon auszugehen, dass 16-Jährige bereits über erste eigene sexuelle Beziehungserfahrungen verfügen, die es ihnen erlauben, auch Ansatzpunkte sexualethischer Desorientierung, wie etwa stereotype Geschlechterrollen, eine Überbetonung des Sexuellen oder bizarre Praktiken, vor diesem Hintergrund zu relativieren und distanziert zu verarbeiten.

18 : Wie deutlich können sexuelle Handlungen gezeigt werden?

Sexfilme, deren Stimulierungsabsicht den Gesamteindruck bestimmen, die aber nicht pornografisch im Sinne des Gesetzes sind, können ab 18 Jahren freigegeben werden. Auch Sexdarstellungen mit desorientierenden Aussagetendenzen und Darstellungen, die Sex und Gewalt verschränken, können enthalten sein, sofern die sexuelle Selbstbestimmung als Grundwert im Gesamtkontext nicht in Zweifel gezogen wird.

X : Welches Maß an sexuellen Darstellungen darf nicht im Fernsehen gezeigt werden?

Pornografisch – und damit unzulässig – sind Filme, die eine unpersönliche Sexualität zeigen und sexuelle Handlungen aufdringlich in Szene setzen, indem etwa auf die Geschlechtsorgane beim Verkehr fokussiert wird. Ebenfalls unzulässig sind Inhalte, die Vergewaltigung als lustvoll für das Opfer erscheinen lassen, die Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung degradieren sowie solche Darstellungen, die Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen.

0 : Wie derb darf der Sprachgebrauch für alle Altersgruppen sein? Welches Maß an vulgären Ausdrücken ist vertretbar?

Die Sendungen dürfen keinen derben, groben Sprachgebrauch enthalten. Alltagssprachliche Flüche und Schimpfwörter kommen vor, sofern sie dem Sprachschatz von Vorschulkindern entsprechen.

6 : Wie derb darf der Sprachgebrauch in Sendungen, die für Kinder ab 6 Jahren freigegeben werden, sein? Welches Maß an vulgären Ausdrücken ist vertretbar?

Vulgäre Ausdrücke und sexualisierte Begrifflichkeiten können vorkommen, sind jedoch nicht diskriminierend, und aggressive Impulse bestimmen nicht den Gesamtkontext.

12 : Wie derb darf der Sprachgebrauch für ein Publikum ab 12 Jahren sein? Welches Maß an vulgären Ausdrücken ist vertretbar?

Vulgäre Sprache und diskriminierende Sprachbilder sind enthalten, haben aber eine deutlichen Genrebezug und erscheinen nicht normal und vorbildhaft. Sie dienen in der Regel der Charakterisierung von Filmfiguren, die nicht ungebrochen zur Identifikation einladen.

16 : Wie derb darf der Sprachgebrauch für Zuschauer ab 16 Jahren sein? Welches Maß an vulgären Ausdrücken ist vertretbar?

Vulgäre Sprache wird nicht allein ausschlaggebend sein für Freigaben ab 16 Jahren. Sind diskriminierende Sprachbilder mit entsprechenden Einstellungen verschränkt, die im Gesamtkontext keinerlei Relativierung erfahren, kann eine Freigabe für Erwachsene in Betracht kommen.

18 : Wie derb darf der Sprachgebrauch für ab 18-jährige Zuschauer sein?

Vulgäre Sprache und diskriminierende Sprachbilder sind in jeder Spielart Erwachsenen zugänglich, sofern sie nicht mit diskriminierenden oder gewaltbefürwortenden Aussagetendenzen verbunden sind, die die Kriterien für eine Sendeunzulässigkeit berühren.

X : Welches Maß an vulgären Ausdrücken ist für ein erwachsenes Publikum nicht mehr vertretbar?

Vulgäre Sprache und diskriminierende Sprachbilder, die mit diskriminierenden oder gewaltbefürwortenden Aussagetendenzen verbunden sind und die Kriterien für eine Sendeunzulässigkeit berühren, können dazu führen, dass die Freigabe des Programms abgelehnt wird.