Version
1
URI:
http://www.movielabs.com/md/ratings/DE/FSK/1
Last verified:
2019-06-11
Organization:
-
Name:
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
-
Type of Organization:
other
-
Contact Information:
FSK - Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH
Murnaustraße 6
65189 Wiesbaden
Telephone: +49 611 77891-0 (Central Office)
Telefax: +49 611 77891-39
-
Web Site:
http://www.fsk.de/index.asp
Scope:
This rating system has been adopted in these regions for the
specified usage:
Region |
Distribution media |
Viewing Environments |
GERMANY |
-
Film
-
DVD
-
|
-
Home
-
Theater
-
|
Notes:
Unoffficial usage for home video (DVD, BD, and EST) in Austria, Switzerland, and Luxembourg.
Ratings:
XML formatted file
Age Restrictions
Min Recommend Age: |
N.A.
|
Min Allowed Age (Supervised): |
N.A.
|
Min Allowed Age (Unsupervised): |
N.A.
|
Attributes
HAC Usage: |
Y
|
HAC Ordinal: |
0 |
Localized Definitions
FSK ab 0 freigegeben/Freigegeben ohne Altersbeschränkung
(
DE
)
Das Kennzeichen "FSK ab 0 freigegeben" entspricht dem bisherigen Kennzeichen "Freigegeben ohne Altersbeschränkung".
Reasons and Content Descriptors
Explanation
Das Kennzeichen "FSK ab 0 freigegeben" entspricht dem bisherigen Kennzeichen "Freigegeben ohne Altersbeschränkung". Kleinkinder
erleben filmische
Darstellungen unmittelbar und spontan. Ihre Wahrnehmung ist vorwiegend episodisch ausgerichtet, kognitive und strukturierende
Fähigkeiten sind noch
kaum ausgebildet. Schon dunkle Szenarien, schnelle Schnittfolgen oder eine laute und bedrohliche Geräuschkulisse können Ängste
mobilisieren oder zu
Irritationen führen. Kinder bis zum Alter von sechs Jahren identifizieren sich vollständig mit der Spielhandlung und den Filmfiguren.
Vor allem bei
Bedrohungssituationen findet eine direkte Übertragung statt. Gewaltaktionen, aber auch Verfolgungen oder Beziehungskonflikte
lösen Ängste aus,
die nicht selbständig und alleine abgebaut werden können. Eine schnelle und positive Auflösung problematischer Situationen
ist daher sehr wichtig.
Age Restrictions
Min Recommend Age: |
6 |
Min Allowed Age (Supervised): |
N.A.
|
Min Allowed Age (Unsupervised): |
N.A.
|
Attributes
HAC Usage: |
Y
|
HAC Ordinal: |
3 |
Localized Definitions
FSK ab 6 freigegeben
(
DE
)
Ab sechs Jahren entwickeln Kinder zunehmend die Fähigkeit zu kognitiver Verarbeitung von Sinneseindrücken.
Reasons and Content Descriptors
Explanation
Ab sechs Jahren entwickeln Kinder zunehmend die Fähigkeit zu kognitiver
Verarbeitung von Sinneseindrücken. Allerdings sind bei den sechs bis elfjährigen
beträchtliche Unterschiede in der Entwicklung zu berücksichtigen. Etwa mit dem
neunten Lebensjahr beginnen Kinder, fiktionale und reale Geschichten
unterscheiden zu können. Eine distanzierende Wahrnehmung wird damit möglich. Bei
jüngeren Kindern steht hingegen noch immer die emotionale, episodische
Impression im Vordergrund. Ein sechsjähriges Kind taucht noch ganz in die
Filmhandlung ein, leidet und fürchtet mit den Identifikationsfiguren. Spannungs-
und Bedrohungsmomente können zwar schon verkraftet werden, dürfen aber weder zu
lang anhalten noch zu nachhaltig wirken. Eine positive Auflösung von
Konfliktsituationen ist auch hier maßgebend.
Age Restrictions
Min Recommend Age: |
12 |
Min Allowed Age (Supervised): |
N.A.
|
Min Allowed Age (Unsupervised): |
N.A.
|
Attributes
HAC Usage: |
Y
|
HAC Ordinal: |
6 |
Localized Definitions
FSK ab 12 freigegeben
(
DE
)
Bei Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppe ist die Fähigkeit zu distanzierter Wahrnehmung und rationaler Verarbeitung
bereits ausgebildet.
Reasons and Content Descriptors
Explanation
Bei Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppe ist die Fähigkeit zu
distanzierter Wahrnehmung und rationaler Verarbeitung bereits ausgebildet. Erste
Genre-Kenntnisse sind vorhanden. Eine höhere Erregungsintensität, wie sie in
Thrillern oder Science-Fiction-Filmen üblich ist, wird verkraftet. Problematisch
ist dagegen zum Beispiel die Bilderflut harter, gewaltbezogener Action-Filme,
die zumeist noch nicht selbständig verarbeitet werden kann. 12- bis 15-jährige
befinden sich in der Pubertät, einer Phase der Selbstfindung, die mit großer
Unsicherheit und Verletzbarkeit verbunden ist. Insbesondere Filme, die zur
Identifikation mit einem "Helden" einladen, dessen Rollenmuster durch
antisoziales, destruktives oder gewalttätiges Verhalten geprägt ist, bieten ein
Gefährdungspotenzial. Die Auseinandersetzung mit Filmen, die gesellschaftliche
Themen seriös problematisieren, ist dieser Altersgruppe durchaus zumutbar und
für ihre Meinungs- und Bewusstseinsbildung bedeutsam.
Parental Guidance (PG): FSK ab 12 – mit Eltern ab sechs Jahren erlaubt
Haben Filme die Kennzeichnung "FSK ab 12 freigegeben" erhalten, kann auch
Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt
werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. Die
Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Eine erziehungsbeauftragte
Person, die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht
nicht aus.
|
Age Restrictions
Min Recommend Age: |
16 |
Min Allowed Age (Supervised): |
N.A.
|
Min Allowed Age (Unsupervised): |
N.A.
|
Attributes
HAC Usage: |
Y
|
HAC Ordinal: |
9 |
Localized Definitions
FSK ab 16 freigegeben
(
DE
)
Bei 16- bis 18-jährigen kann von einer entwickelten Medienkompetenz ausgegangen werden.
Reasons and Content Descriptors
Explanation
Medienkompetenz ausgegangen werden. Problematisch bleibt die Vermittlung sozial schädigender Botschaften. Nicht freigegeben
werden Filme, die Gewalt tendenziell
verherrlichen, einem partnerschaftlichen Rollenverhältnis der Geschlechter entgegenstehen, einzelne Gruppen diskriminieren
oder Sexualität auf ein reines Instrumentarium
der Triebbefriedigung reduzieren. Auch die Werteorientierung in Bereichen wie Drogenkonsum, politischer Radikalismus oder
Ausländerfeindlichkeit wird mit besonderer
Sensibilität geprüft.
Age Restrictions
Min Recommend Age: |
18 |
Min Allowed Age (Supervised): |
N.A.
|
Min Allowed Age (Unsupervised): |
N.A.
|
Attributes
HAC Usage: |
Y
|
HAC Ordinal: |
80 |
Localized Definitions
FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe
(
DE
)
as Kennzeichen "FSK ab 18" entspricht dem bisherigen Kennzeichen "Keine Jugendfreigabe".
Reasons and Content Descriptors
Explanation
Dieses Kennzeichen wird vergeben, wenn keine einfache bzw. schwere Jugendgefährdung vorliegt. Nach § 14 Abs. 3 u. 4 des Jugendschutzgesetzes
erfolgt für DVDs und Blu-ray Discs die Vergabe des Kennzeichnens "FSK ab 18", wenn keine einfache Jugendgefährdung vorliegt,
für die öffentliche Filmvorführung, wenn der Film nicht schwer jugendgefährdend ist. Gekennzeichnete Filme, DVDs und Blu-ray
Discs werden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nicht indiziert.
Age Restrictions
Min Recommend Age: |
18 |
Min Allowed Age (Supervised): |
18 |
Min Allowed Age (Unsupervised): |
18 |
Attributes
HAC Usage: |
Y
|
HAC Ordinal: |
80 |
Localized Definitions
Keine Kennzeichnung
(
DE
)
Kinos können auf eigenes rechtliches Risiko den Film vorführen - allerdings nur vor Erwachsenen.
Reasons and Content Descriptors
Explanation
Bei einer Altersfreigabe für Kinofilme muss nach § 14 Abs. 3 Jugendschutzgesetz (JuSchG) auch bei einer Freigabe "ab 18 Jahren"
auf eine "schwere Jugendgefährdung" hin geprüft werden. Hintergrund
der gesetzlichen Bestimmungen ist, dass in Einzelfällen auch Jugendliche Zutritt zu den Vorstellungen erhalten könnten. Bei
einer Freigabe von Filmen auf DVD, Blu-ray oder vergleichbaren Bildträgern
besteht verstärkt die Gefahr, dass bereits Jugendliche Filme sehen, die erst "ab 18 Jahren" freigegeben sind. Hier reicht
daher bereits eine "einfache Jugendgefährdung" aus, damit keine Kennzeichnung
ausgesprochen werden darf. Es ist daher möglich, dass ein Film, der im Kino eine Freigabe "ab 18 Jahren" erhalten hat, in
der gleichen Version für eine Veröffentlichung auf DVD keine Freigabe erhält.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz sind hier eindeutig und bindend für die Arbeit der FSK.
"Keine Kennzeichnung" stellt aber kein Aufführungsverbot dar. Kinos können auf eigenes rechtliches Risiko den Film vorführen
- allerdings nur vor Erwachsenen. Kommt ein Gericht – beispielsweise nach
einer Anzeige - zur Auffassung, dass es sich um einen "schwer jugendgefährdenden Film" handelt, sind unter anderem Werbung
und Ankündigung gesetzlich verboten und daher strafbar
(Jugendschutzgesetz, § 15 Abs. 1). Über den Jugendschutz hinaus möglicherweise zu berücksichtigende strafrechtliche Bestände
fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich der Justiz - und nicht der FSK.
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